Mord ist oder war ein Kapitalverbrechen?
Folgt man Wikipedia, so findet man dort die Erklärung das die Begrifflichkeit „Kapitalverbrechen“ heute nur noch ein umgangssprachlicher Begriff sei, der sich auf besonders schwere Straftaten bezieht wie zum Beispiel Mord und der nichts mit Kapital im Sinne von „Geld“ zu tun hat. Sucht man nun noch ein wenig weiter, wie zum Beispiel auf Webseiten von Rechtsanwälte, spezialisiert auf Kapitaldelikte bzw. Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, so liest man dort, dass der Begriff „Kapital“ heute nicht mehr im wirtschaftlichen Sinn zu ver-stehen ist, zum Beispiel in Bezug auf einen Mord („Kapitalverbrechen“). An-Scheinend gehen hier die „Meinungen“ aber auseinander, denn man findet auch gegenteilige Ausführungen wie zum Beispiel: Professionelle, kompetente Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf eines Kapitalverbrechens wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge… etc. pp. Es ist also keine gesetzliche Begrifflichkeit mehr, sondern nur noch ein „allgemeiner Sprachgebrauch“, zu dem keine klare Definition existiert? Schaut man nun in den Duden, so findet man dort folgende Definition zu dem Begriff „Kapitalverbrechen“: „…schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub etc.“. Ist das wirklich so? Kann es sein das es doch ein „Kapitalverbrechen“ ist, weil mit einem Mord dem „System“ ein finanzieller Schaden entsteht (Wegfall der Person)? Ist es so, daß …