Ver-Steht der Mensch die Grund-Rechte?

Kann es sein das der Mensch die Definition „Grundrechte“ für sich selbst falsch definiert, aus Unwissenheit [Täuschung] heraus? Vielleicht bezeichnet die Begrifflichkeit „Grundrechte“ ja etwas ganz Anderes? Ist es möglich das sich die Grundrechte gar nicht auf den Menschen in  seiner Substanz selbst beziehen, sondern auf die Person und der Mensch hier überhaupt nicht im Fokus liegt? Ein Mensch steht einem “Staat” NUR Gegenüber, wie kann also der Mensch IN einem “Staat” (Fiktion) Rechte haben? Sind es vielleicht nur Privilegien? Liegen die “Rechte” womöglich „auf Grund“?

Kann es sein, dass sich die Begrifflichkeit „Grund-Recht“ auf das Maritime Recht bezieht (NICHT das Seerecht)? Beziehungsweise auf das Admiralty law, Admiralitäts-Recht? Wenn dem so ist, wer erscheint dann „vor“ Gericht als Ladung? Der Mensch oder die Person? In wie weit betrifft es den Menschen in seiner Substanz selbst „vor“ Gericht, wenn dort „zur Sache“ ver-handelt wird?

Kann es sein das sich die Grund-Rechte auf die Fiktion beziehen bzw. die natürliche und juristische Person, und der Mensch dabei in seiner Substanz verletzt wird, weil der Mensch die „Grundrechte“ für sich selbst falsch definiert oder ver-steht?

Ist es möglich das nicht nur „vor“ Gericht der Kommerz oder das „Kommerzrecht“, Handelsrecht bzw. Vertragsrecht den wesentlichen Platz einnimmt?