Natürliches Recht, die Grundlage des Rechts?
Bevor der Schreiber auf das natürliche Recht eingeht ist es wichtig zu begreifen was RECHT überhaupt ist. Der Begriff oder die Begrifflichkeit Recht als solches beschreibt etwas, was von den Menschen bewußt geschaffen wird oder wurde, denn der Mensch selbst ist nicht rechtsfähig. Es dient den Menschen dazu ihr Leben, Freiheit, Eigentum etc. zu schützen oder VERTRÄGE durchzusetzen die unter VOLLER OFFENLEGUNG DER WAHRHEIT abgeschlossen wurden oder werden. Das sogenannte „Recht“ muß in der Natur des Menschen selbst begründet sein, darauf aufbauen und hinarbeiten, es kann und darf sich NICHT gegen die Menschen selbst wenden. Das Recht muß den Menschen dienen, es muß die Menschen begünstigen und unterstützen in ihr Wirken. Ausgangspunkt und Zielpunkt ist also der Mensch. Das von den Menschen geschaffene Recht muß den Menschen dienen, denn aus diesem Bewusstsein heraus hat der Mensch das Recht erschaffen. RECHT wirkt dann vernichtend, wenn das Ziel des Rechtes ist, anderen Menschen zu schaden. Wenn also gewisse „elitäre“ Kreise der Meinung sind, sie müßen das Recht biegen und beugen wie es ihnen gerade gefällt, so das sie alleine die Begünstigten sind, dann vernichten sie das Recht in seiner ursprünglichen und wesentlichen Form und somit auch die Menschen. Was ist nun also …