Vertragsrecht, ein kurzer Abriß oder Einblick
Was ist dieses Vertragsrecht? Oder warum hat der Mensch dieses Recht geschaffen und wo liegt dessen Ursprung? Das Vertragsrecht hat seinen Ursprung im Natur / natürlichen Recht sowie auch JEDES andere Recht und ist im eigentlichen Sinn (man könnte es so bezeichnen) eine „Erweiterung“ des Natur / natürlichen Recht. Das Natürliche Recht (kurz formuliert); schädigt ein Mensch einen anderen Menschen, dann muß ein Ausgleich stattfinden oder erbracht werden. Findet dieser Ausgleich nicht statt, dann hat ein Mensch das Recht dazu den anderen Menschen (der ihn geschädigt hat) ebenfalls zu schädigen. Diese Handlung ist dann absolut legitim und gerecht-fertigt. Grob geschrieben, bricht Mensch A die Nase von Mensch B, dann hat Mensch B das Recht dazu Mensch A ebenfalls die Nase zu brechen. VORRAUSGESETZT das Mensch A keinen anderen Ausgleich erbringt oder aber Mensch A erbringt einen Ausgleich und Mensch B akzeptiert diesen NICHT. Würde der Mensch dem natürlichen Recht folgen, dann würde er überhaupt nicht auf die Idee kommen einen anderen Menschen zu schaden und somit müßte dann auch nichts ausgeglichen werden in Bezug auf Gewalt. An diesem Beispiel läßt sich gut erkennen das Natur / natürliches Recht NICHT „das Recht des Stärkeren“ bedeutet, sondern von dem Bewußt-Sein der Menschen …